Türkische Exporteure nach dem CSRD-Omnibus: Welche Daten verlangen EU-Kunden?

Omnibus I hat die CSRD verkleinert. Der Berichtszeitplan Ihrer EU-Kunden, welche Daten sie von Lieferanten verlangen können und wie sich türkische Exporteure vorbereiten.

Das Omnibus-I-Paket der EU hat den Anwendungsbereich der CSRD deutlich verkleinert – doch für türkische Exporteure endet die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsdaten nicht, sie verändert nur ihre Form. Hier fassen wir den Berichtszeitplan Ihrer EU-Kunden zusammen, welche Informationen sie von Lieferanten verlangen können und wie Sie sich schon jetzt vorbereiten.

1.000+ Beschäftigteund über 450 Mio. € Umsatz: die neue CSRD-Schwelle
26. Feb. 2026Omnibus-I-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
2028erster Bericht neu erfasster Unternehmen (Geschäftsjahr 2027)
1.000 BeschäftigteGrenze für Datenanfragen an kleinere Lieferanten

01Was hat sich mit Omnibus I geändert?

Die Omnibus-I-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Die wichtigsten Änderungen:

  • Engerer Anwendungsbereich: EU-Unternehmen berichten nur noch, wenn sie beide Schwellenwerte überschreiten: durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von über 450 Mio. €.
  • Börsennotierte KMU fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich.
  • Die begrenzte Prüfungssicherheit bleibt Pflicht; der geplante Übergang zur hinreichenden Prüfungssicherheit wurde gestrichen.
  • Begrenzung in der Wertschöpfungskette: Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten können Informationsanfragen ablehnen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen.

02Wann berichten Ihre EU-Kunden?

  1. Erste Welle: Einige der seit 2024 berichtenden Großunternehmen (mit 500–1.000 Beschäftigten) fallen ab 2027 aus dem Anwendungsbereich; die übrigen berichten weiter.
  2. Neu erfasste Großunternehmen: Aufgrund der „Stop-the-Clock“-Verschiebung veröffentlichen sie ihre ersten Berichte 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
  3. Muttergesellschaften außerhalb der EU: Konzerne mit einem EU-Umsatz von über 450 Mio. € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren und einer EU-Tochter oder -Zweigniederlassung mit über 200 Mio. € Umsatz berichten 2029 für das Geschäftsjahr 2028.

Kurz gesagt: Die meisten Ihrer großen EU-Abnehmer beginnen jetzt mit der Erhebung der Daten für 2027. Lieferantenfragebögen und Vertragsklauseln werden entlang dieses Zeitplans häufiger.

03Welche Daten können von Lieferanten verlangt werden?

Ein CSRD-pflichtiges Unternehmen muss über Auswirkungen und Risiken in seiner Wertschöpfungskette berichten und dafür Daten von Lieferanten anfordern. Zum Schutz von Partnern mit weniger als 1.000 Beschäftigten begrenzt Omnibus I diese Anfragen auf Informationen auf Basis des freiwilligen KMU-Standards (aufbauend auf dem VSME-Standard der EFRAG). Anfragen an türkische Lieferanten werden sich daher voraussichtlich auf Folgendes konzentrieren:

  • Energieverbrauch und Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen, idealerweise mit CO₂-Fußabdrücken auf Produktebene,
  • Kennzahlen zu Wasser, Abfall und Umweltverschmutzung,
  • Arbeitsschutz, Beschäftigtenzahl und grundlegende Arbeitsbedingungen,
  • Geschäftsethik, Maßnahmen gegen Bestechung und das Vorhandensein von Richtlinien.

Die Begrenzung bietet rechtlichen Schutz, doch die kommerzielle Realität sieht anders aus: Ein Lieferant, der keine Daten liefern kann, kann bei Einkaufsentscheidungen ins Hintertreffen geraten.

04Überschneidungen mit anderen Vorschriften

  • CBAM: Für Exporteure von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff sind Daten zu grauen Emissionen auf Produktebene bereits Pflicht.
  • CSDDD: Omnibus I hat ihren Anwendungsbereich auf mehr als 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. € Umsatz angehoben; die Pflichten gelten ab Juli 2029. Große Abnehmer werden die Prüfung von Menschenrechts- und Umweltrisiken weiterhin an Lieferanten weitergeben.
  • TSRS: Für in der Türkei berichtspflichtige Unternehmen bedeutet die ISSB-konforme Berichterstattung, dass dieselben Daten auch national aufbereitet werden müssen.

05Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Kunden kartieren: Erfassen Sie die CSRD-Zeitpläne und Lieferantenanfragen Ihrer größten EU-Abnehmer.
  2. Ein VSME-konformes Datenpaket vorbereiten: Erheben Sie Daten zu Energie, Emissionen, Wasser, Abfall, Arbeitsschutz und Governance in einem einheitlichen Format.
  3. Ein Emissionsinventar aufbauen: Beginnen Sie mit Scope 1 und 2 und gehen Sie dann zu den CO₂-Fußabdrücken Ihrer wichtigsten Produkte über.
  4. Richtlinien dokumentieren: Halten Sie Ihre Richtlinien zu Umwelt, Geschäftsethik, Menschenrechten und Lieferkette schriftlich fest.
  5. Nachweise stärken: Halten Sie nachvollziehbare Datenaufzeichnungen für Kundenaudits und mögliche Prüfungsanfragen bereit.

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Dieser Artikel beruht auf öffentlich verfügbaren Informationen mit Stand Oktober 2026 und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie aktuelle offizielle Quellen zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten und zu den Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission.